Verein
Werden Sie Mitglied beim Verein Jazz in Baden!
Mit einem Jahresbeitrag von mindestens Fr. 50.- (Schüler, Lehrlinge, Studenten Fr. 30.-) auf unser PC-Konto 50-12391-6 erhalten Sie detaillierte Konzertprogramme mit allen Daten und weiteren, wichtigen Infos unseres Vereins. Ausserdem werden durch eine Mitgliedschaft die Konzerte mitgesponsert! (Freier Eintritt für alle Konzerte)
Schicken Sie uns einfach Ihren Namen und Adresse per E-Mail an info(at)jazzinbaden.ch ((at) durch @ ersetzen)
///
Vorstandsmitglieder
Präsidium
Hannes Hänggli, Gartenackerweg 9, 5200 Brugg
tel 056/442 25 60
jhaenggli(at)dplanet.ch
Peter Hunziker, Wegächerstrasse 1, 5417 Untersiggenthal
tel 056/288 22 81
peter.hunziker(at)arpage.ch
Kasse
Erika Maurer, Geissbergstrasse 13, 5408 Ennetbaden
tel 056/222 20 31
erika.maurer(at)usa.net
Programmgestalter
Beat Baumli, Kehlstrasse 9, 5400 Baden
alljazzpromotion(at)datacomm.ch
Marcel Lüscher
marcel(at)marcelluescher.com
Künstlerbetreuung
Stephanie Frey, Rotbuchstrasse 30, 8037 Zürich
tel 044/350 70 94
freyst(at)hispeed.ch
Programm-Layout
Ursula Rutishauser, Wegächerstrasse 1, 5417 Untersiggenthal
tel 056/288 22 81
urru(at)freesurf.ch
Kommunikation
Rita Kovacs
rita.kovacs(at)bluewin.ch
Web
Markus Roth, Steinstrasse 36d, 5406 Rütihof
info(at)jazzinbaden.ch
Restaurant Isebähnli
René Felder, Bahnhofstrasse 10, 5400 Baden
tel 056/222 57 58
isebaehnli(at)bluewin.ch
Revisoren
Adi Geiger
Max Lässer
///
Statuten
1.
Unter dem Namen Jazz in Baden besteht ein Verein im Sinne
von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Baden.
2.
Der Verein bezweckt die regelmässige, wenn möglich wöchentliche Durchführung von Jazz-Veranstaltungen im Restaurant Isebähnli in Baden.
Er kann aber auch grössere Konzerte in anderen Lokalen organisieren.
3.
Die Organe der Vereinigung sind:
Mitgliederversammlung
Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und
1 bis 10 Vorstandsmitgliedern
1 bis 2 Rechnungsrevisoren
4.
Die Amtsdauer von Vorstand und Revisoren beträgt ein Jahr.
5.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
6.
Der Jahresbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
7.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Über eine Auflösung der Vereinigung und die Verwendung des vorhandenen Vermögens beschliesst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.
8.
Annahme durch die konstituierende Versammlung vom 17. August 1980. |